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   VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09   

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https://dejure.org/2011,19335
VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09 (https://dejure.org/2011,19335)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.01.2011 - 5 A 1624/09 (https://dejure.org/2011,19335)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Januar 2011 - 5 A 1624/09 (https://dejure.org/2011,19335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vermessungsgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des § 9 Abs. 1 Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern (BO-ÖbVI) auf die Möglichkeit zur Heranziehung eines Begünstigten zu den Vermessungskosten neben dem vorrangig heranzuziehenden ...

  • teigelack.de

    Die berufsrechtliche Regelung des § 9 Abs. 1 BO-ÖbVI, nach der der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nur auf Auftrag tätig wird, schränkt die Möglichkeit, nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 HVwKostG neben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen des § 9 Abs. 1 Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern (BO-ÖbVI) auf die Möglichkeit zur Heranziehung eines Begünstigten zu den Vermessungskosten neben dem vorrangig heranzuziehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2004 - 1 M 251/04
    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09
    Der Kläger verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 11. Dezember 2004 (1 M 251/04), die nochmals mit Beschluss vom 14. Februar 2006 (1 L 401/05) bestätigt worden sei.

    30 Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 1. Dezember 2004, - 1 M 251/04 - und Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 L 401/05 -) darlegt, im Vermessungsgebührenrecht sei in der Regel ausschließlich der Antragsteller einer Amtshandlung Kostenschuldner der Vermessungsgebühren, kann sich der Senat dieser Rechtsansicht angesichts der eindeutigen Formulierung des § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 HVwKostG nicht anschließen.

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09
    Von diesem Grundsatz könne nur dann abgewichen werden, wenn ein Veranlasser entweder nicht vorhanden sei oder gewichtige Gründe für die Inanspruchnahme des Begünstigten sprächen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1972 - VII C 48.71 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17; Urteil vom 8. Dezember 1961 - VII C 2.61, BVerwGE 13, 214).
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71

    Bau eines Mehrzweckfrachters - Erhebung einer Gebühr für die Erteilung von

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09
    Von diesem Grundsatz könne nur dann abgewichen werden, wenn ein Veranlasser entweder nicht vorhanden sei oder gewichtige Gründe für die Inanspruchnahme des Begünstigten sprächen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1972 - VII C 48.71 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17; Urteil vom 8. Dezember 1961 - VII C 2.61, BVerwGE 13, 214).
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 29.94

    Abfallrecht: Gebühr für Entsorgungsbestätigung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Rahmen des inhaltsgleich formulierten § 13 (Bundes)VwKostG - unter Hinweis auf eine Entscheidung zu dem ebenfalls inhaltsgleich formulierten § 2 der Kostenordnung für Amtshandlungen der See- Berufsgenossenschaft auf dem Gebiet der Schiffssicherheit ausgeführt, dass vorrangig der Veranlasser heranzuziehen und dass Veranlasser derjenige sei, auf dessen Initiative eine Amtshandlung in Gang gesetzt werde (BVerwG, Urteil vom 1. März 1996 - 8 C 29.94 -, BVerwGE 100, 323 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - 9 A 251/99

    Erstattung von Vermessungskosten; Regelmäßige unmittelbare Begünstigung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09
    Der Vorteil kann tatsächlicher oder rechtlicher Art sein, wobei anhand der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls festzustellen ist, ob ein derartiger Vorteil gegeben ist (vgl.OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2002 - 9 A 251/999 -, NVwZ-RR 2002, 835).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2006 - 1 L 401/05
    Auszug aus VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09
    Der Kläger verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 11. Dezember 2004 (1 M 251/04), die nochmals mit Beschluss vom 14. Februar 2006 (1 L 401/05) bestätigt worden sei.
  • FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14

    Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Grundsatz (BVerwG, Urt. v. 30.06.1972, VII C 48.71, juris Rn. 15; Urt. v. 01.03.1996, 8 C 29/94, BVerwGE 100, 323, juris Rn. 24; ausführlich VGH Kassel, Urt. v. 07.01.2011, 5 A 1624/09, juris Rn. 25) auch im Rahmen einer Inanspruchnahme für Verwahrungsgebühren nach der Zollkostenverordnung gilt (dagegen wohl BFH, Urt. v. 26.09.2012, VII R 65/11, juris Rn. 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 1 LB 6/17

    Auslagenerstattungsanspruch nach § 10 Abs 1 VwKostG SH; Kosten einer nach

    Die Amtshandlung hat zu einer unmittelbar vorteilhaften Wirkung für die Klägerin geführt, die ihr bei objektiver Betrachtung von Nutzen ist (vgl. dazu VGH Kassel, Urt. v. 07.01.2011, 5 A 1624/09, Juris [Rn. 27]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 1 LB 13/16

    Auslagenerstattungsanspruch nach § 10 Abs. 1 VwKostG SH; Kosten einer nach

    Die Amtshandlung hat zu einer unmittelbar vorteilhaften Wirkung für die Klägerin geführt, die ihr bei objektiver Betrachtung von Nutzen ist (vgl. dazu VGH Kassel, Urt. v. 07.01.2011, 5 A 1624/09, Juris [Rn. 27]).
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